|
Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 22.05.2006 |
| Aktenzeichen: | IV C 2 - 6 6400 - 2/06 |
|
Schlagzeile: |
Versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen
|
Schlagworte: |
Krankenversicherung, Reiseversicherungspaket, Steuerbefreiung, Versicherungssteuer
|
Wichtig f�r: |
Versicherungsunternehmen
|
Kurzkommentar2: |
Unter der Überschrift „Versicherungsteuer; Krankenversicherungsanteil von Reiseversicherungspaketen (einheitliches Versicherungsverhältnis)“ informiert das Bundesfinanzministerium über die versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen.
Schließt ein Reiseversicherer sog. Reiseversicherungspakete (bestehend aus Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseunfallversicherung etc.) ab unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts, so handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis. Um ein einheitliches Versicherungsverhältnis handelt es sich auch, wenn das sog. Reiseversicherungspaket von zwei oder mehreren Versicherern unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts abgeschlossen wird. Eine Steuerbefreiung nach § 4 VersStG für Teilbeträge des Versicherungsentgelts kommt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht in Betracht.

