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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.05.2006
Aktenzeichen: IV C 2 - 6 6400 - 2/06

Schlagzeile:

Versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen

Schlagworte:

Krankenversicherung, Reiseversicherungspaket, Steuerbefreiung, Versicherungssteuer

Wichtig für:

Versicherungsunternehmen

Kurzkommentar:

Unter der Überschrift „Versicherungsteuer; Krankenversicherungsanteil von Reiseversicherungspaketen (einheitliches Versicherungsverhältnis)“ informiert das Bundesfinanzministerium über die versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen.

Schließt ein Reiseversicherer sog. Reiseversicherungspakete (bestehend aus Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseunfallversicherung etc.) ab unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts, so handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis. Um ein einheitliches Versicherungsverhältnis handelt es sich auch, wenn das sog. Reiseversicherungspaket von zwei oder mehreren Versicherern unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts abgeschlossen wird. Eine Steuerbefreiung nach § 4 VersStG für Teilbeträge des Versicherungsentgelts kommt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht in Betracht.

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