Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 09.11.2006 |
Aktenzeichen: | 819/06 |
Schlagzeile: |
Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
Schlagworte: |
Arbeitsentgelt, Arbeitsentgeltverordnung, Hinzurechnungsbetrag, Miete, Sachbezug, Sachbezugsverordnung, Sozialversicherung, Sozialversicherungsentgeltverordnung, Unterkunft, Zuwendungen
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Mit der Bundesrats-Drucksache 819/06 vom 09.11.06 wird die Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt veröffentlicht.
Hintergrund: Die Arbeitsentgelt- und die Sachbezugsverordnung enthalten Bestimmungen, die die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgeltbestandteilen betreffen und systematisch einem Regelungskomplex zuzuordnen sind. Die Aufteilung in zwei Verordnungen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Eine Entbürokratisierung soll durch praktikable Handhabung der Regelungen in einer Verordnung zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz führen. Des Weiteren werden die Sachbezugswerte in Deutschland vereinheitlicht. Außerdem wird die Regelung zum Hinzurechnungsbetrag im öffentlichen Dienst angehoben.
Konkret sind folgende Punkte neu geregelt worden:
- Zusammenführung der Arbeitsentgelt- und Sachbezugsverordnung in einer Verordnung, der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV.
- Anpassung der Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete in den neuen Bundesländern in zwei Schritten an einen gemeinsamen Wert für Deutschland bis 2008
- Aufhebung der Regelung zum Hinzurechnungsbetrag und Kompensation durch Verbeitragung der Sanierungsgelder bis zur Höhe von 0,9 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab 2008.