Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 30.11.2006 |
Aktenzeichen: | 872/06 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Schlagworte: |
Diesel-Pkw, Filter, Kfz-Steuer, Nachrüstung, Partikelfilter, Russpartikelfilter, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Autofahrer
Kurzkommentar: |
Die Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern beschlossen. Wenn ein Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum 31.12.2006 in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 mit einem Russpartikelfilter nachgerüstet wird, sieht das Gesetz eine einmalige Steuerbefreiung in Höhe von 330 € vor. Die Förderung gilt also auch für solche Fahrzeuge, bei denen eine entsprechende Filtertechnik schon im Jahr 2006 eingebaut worden ist. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden, für Nachrüstungen bis 31.03.2007 einheitlich am 01.04.2007. Die Steuerbefreiung soll bis zu dem Zeitpunkt befristet sein, bis zu dem der Wert von 330 € erreicht ist.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31.12.2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 € je 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Hinweis: Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes muss noch vom Bundestag gebilligt und vom Bundesrat abschließend bestätigt werden. Die Änderungen sollen zum 01.04.2007 in Kraft treten.