Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 19/05 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.03.2005 |
Aktenzeichen: | 11 K 691/03 EZ |
Schlagzeile: |
Eigenheimzulage bei Neuherstellung einer Wohnung
Schlagworte: |
Ausbau, Eigenheimzulage, Erweiterung, Neubau, Neufestsetzung, Neuherstellung, Umbau
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Da das EigZulG die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist die Neuschaffung einer Wohnung, nicht die von Wohnraum maßgebend.
Werden die Wohnräume (je 12 qm oder 15 qm) einer Etage, ausgestattet mit einer Gemeinschaftsküche und einem Gemeinschaftsbad/WC, eines bisher als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes insgesamt zu einer Eigentumswohnung umgebaut, wird durch die Baumaßnahmen eine Wohnung i.S. des EigZulG neu hergestellt.