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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.11.2006
Aktenzeichen: 5 K 3327/02 U

Schlagzeile:

Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f) der 6. EG-Richtlinie.

Schlagworte:

Genossenschaft, Personenvereinigung, Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Wettbewerb, Wettbewerbsverzerrung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Düsseldorf urteilt über den Begriff der "realen" Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f) der 6. EG-Richtlinie.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 5/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Eine eingetragene Genossenschaft, ein Zusammenschluss von Betriebskrankenkassen, betreut ihre Mitglieder mit Datenverarbeitungs- und Organisationsdienstleistungen sowie mit Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen.
Kann die eingetragene Genossenschaft als Arbeitsgemeinschaft i.S. des § 219 Abs. 1 SGB V einem Hoheitsträger gleichgestellt und die Umsätze als nicht steuerbare Umsätze behandelt werden oder kommt eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG (Steuerfreiheit von Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse ausführen, wenn die zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind und keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen) in Betracht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 2 Abs 3; UStG § 1 Abs 1 Nr 1; EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2006 (5 K 3327/02 U)

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