Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2007 |
Aktenzeichen: | 9 E 937/06 |
Schlagzeile: |
ALTER; ANGEMESSENHEIT; AUSSCHREIBUNG; AUSWAHL; AUSWAHLENTSCHEIDUNG; AUSWAHLKRITERIEN; BENACHTEILIGUNG; BUNDESPOLIZEI; DISKRIMINIERUNG; EINSATZHUNDERTSCHAFT; ERMESSEN; POLIZEI; RECHTFERTIGUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT; VERSETZUNG
Schlagworte: |
Alter, Angemessenheit, Ausschreibung, Auswahl, Auswahlkriterien, Benachteiligung, Bundespolizei, Diskriminierung, Einsatzhundertschaft, Verhältnismäßigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Das Verbot einer Altersdiskriminierung nach Maßgabe der RL 2000/78/EG ist im Anschluss an das Mangold-Urteil des EuGH auch schon vor Ablauf der - verlängerten - Umsetzungsfrist am 02.12.2006 zu beachten.
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2. Die bevorzugte Auswahl von jüngeren Polizeibeamten und -beamtinnen für eine Versetzung zu einer Einsatzhundertschaft der Bundespolizei stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar und ist auch mit § 9 Abs. 1 S. 2 BGleiG unvereinbar.