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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 27.09.2007
Aktenzeichen: 98/2007

Schlagzeile:

Bundesfinanzministerium verhindert Schlechterstellung von Pflegefamilien

Schlagworte:

Pflegefamilie, Pflegegeld, Steuerbefreiung, Tagesmutter, Tagespflege, Vollzeitpflege

Wichtig für:

Abgeordnete

Kurzkommentar:

Geldleistungen für die Betreuung von Kindern in Vollzeitpflege sind auch zukünftig von der Einkommensteuer freigestellt. Erst wenn mehr als sechs Kinder (früher: fünf Kinder) im Haushalt aufgenommen werden, wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen und zwar unabhängig von der Höhe des erhaltenen Pflegegeldes.

Hintergrund: Auf Initiative der Länder war im Frühjahr eine Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben vom 24.05.2007, Az: IV C 3 - S 2342/07/0001) beschlossen worden, nach der ab 2008 von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden sollte, sofern die im Pflegegeld enthaltenen Erziehungsbeiträge pro Jahr und Pflegehaushalt insgesamt 24.000 Euro übersteigen.

Mit der nun gefunden Regelung (Abgrenzung nach der Anzahl der aufgenommenen Kinder) wird nicht mehr an die Höhe der Pflegegelder angeknüpft. Die "Sechs Kinder-Grenze" wird faktisch zur generellen Steuerfreiheit führen, da die Aufnahme von mehr als sechs Pflegekindern eine absolute Ausnahme darstellt.

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