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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2008
Aktenzeichen: 12 K 2459/05 B

Schlagzeile:

Aufwandsentschädigungen des Auswärtigen Amtes an Teilnehmer einer OSZE-Mission im Kosovo

Schlagworte:

Arbeitslohn, Aufwandsentschädigung, DBA-Jugoslawien, Doppelbesteuerung, Kassenstaatsprinzip, Kosovo, OSZE, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen , I R 35/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Aufwandsentschädigungen des Auswärtigen Amtes an Teilnehmer einer OSZE-Mission im Kosovo: Gilt das Kassenstaatsprinzip? Greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA YUG Art 16 Abs 3; EStG § 3 Nr 12; EStG § 19 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 19.3.2008 (12 K 2459/05 B)

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