Quelle: |
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.02.2008 |
Aktenzeichen: | 3 K 167/07 |
Schlagzeile: |
Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn ein Fahrzeug vor der Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird
Schlagworte: |
Erstzulassung, Filter, Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer, Nachrüstung, Partikelfilter, Rußpartikelfilter, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Autofahrer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 15/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.5.2008):
Nachträgliche Ausrüstung eines Kfz mit Rußpartikelfilter - Steuerbefreiung?
Ist eine Steuerbefreiung für vor der Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstete Kraftfahrzeuge möglich?
Ist unter der gesetzlichen Einschränkung "nachträglich" im § 3c KraftStG zwingend ein Zeitpunkt nach der Erstzulassung des Kfz zu verstehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KraftStG § 3c Abs 1 S 1
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 6.2.2008 (3 K 167/07)
Siehe auch:
BFH-Az: II R 34/08 (Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Az: 3 K 27/08)
BFH-Az: II R 17/08 (Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt, Az: 2 K 1527/07)