Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.04.2008 |
Aktenzeichen: | 3 K 33/07 (5) |
Schlagzeile: |
Grundsteuerbefreiung bei Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer GmbH an einem zur Abwasserentsorgung eingesetzten Grundstück einer Kommune
Schlagworte: |
Einheitsbewertung, Erbbaurecht, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 29/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Setzt die Grundsteuerbefreiung die Identität von Wasserversorgungsbetreiber und Grundstückseigentümer voraus? Löst ein von der Stadtgemeinde (als juristische Person) an eine GmbH gewährtes Erbbaurecht eine Befreiung von Grundsteuer nach § 7 S. 1 GrStG aus, da die Nutzung - wie gesetzlich gefordert - als "unmittelbare Benutzung" des Grundstücks durch die Gemeinde zu sehen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrStG § 3 Abs 1 Nr 1; GrStG § 7 S 1; BewG § 92 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 16.4.2008 (3 K 33/07 (5))