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Quelle:

Finanzgericht Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.04.2008
Aktenzeichen: 3 K 33/07 (5)

Schlagzeile:

Grundsteuerbefreiung bei Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer GmbH an einem zur Abwasserentsorgung eingesetzten Grundstück einer Kommune

Schlagworte:

Einheitsbewertung, Erbbaurecht, Grundsteuer, Grundsteuerbefreiung, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 29/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Setzt die Grundsteuerbefreiung die Identität von Wasserversorgungsbetreiber und Grundstückseigentümer voraus? Löst ein von der Stadtgemeinde (als juristische Person) an eine GmbH gewährtes Erbbaurecht eine Befreiung von Grundsteuer nach § 7 S. 1 GrStG aus, da die Nutzung - wie gesetzlich gefordert - als "unmittelbare Benutzung" des Grundstücks durch die Gemeinde zu sehen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrStG § 3 Abs 1 Nr 1; GrStG § 7 S 1; BewG § 92 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 16.4.2008 (3 K 33/07 (5))

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