Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.12.2008 |
Aktenzeichen: | XI R 23/08 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.04.2008 |
Aktenzeichen: | 1 K 2094/05 U |
Schlagzeile: |
Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit bei der Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein
Schlagworte: |
Aufteilung, Betriebsvorrichtung, Einheitlichkeit der Leistung, Grundstück, langfristige Vermietung, Sportanlage, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Turnhalle, Umsatzsteuer, Verein, Vermietung, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vereine
Kurzkommentar: |
Die Umsätze aus der langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein, der steuerfreie Leistungen ausführt, sind gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1999 steuerfrei, wenn abgesehen von der Überlassung von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.