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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2008
Aktenzeichen: XI R 23/08

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2008
Aktenzeichen: 1 K 2094/05 U

Schlagzeile:

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit bei der Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein

Schlagworte:

Aufteilung, Betriebsvorrichtung, Einheitlichkeit der Leistung, Grundstück, langfristige Vermietung, Sportanlage, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Turnhalle, Umsatzsteuer, Verein, Vermietung, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vereine

Kurzkommentar:

Die Umsätze aus der langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein, der steuerfreie Leistungen ausführt, sind gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1999 steuerfrei, wenn abgesehen von der Überlassung von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.

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