Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.05.2010
Aktenzeichen: IV D 3 - S 7141/08/10001

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Schlagworte:

Abholberechtigung, Abholfall, Belegnachweis, Buchnachweis, CMR-Frachtbrief, innergemeinschaftliche Lieferungen, Nachweis, Nachweispflicht, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Versendung, Vertrauensschutz, Vollmacht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt ausführlich Stellung zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 1 Buchstabe b i. V. m. § 6a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen und insbesondere zu den diesbezüglich bestehenden Nachweispflichten sowie zu den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und ersetzt das in gleicher Sache ergangene BMF-Schreiben vom 6. Januar 2009 (Az: IV B 9 - S 7141/08/10001). Das BMF-Schreiben ist anwendbar in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen.

Hintergrund: Das BMF musste sein Schreiben vom Januar 2009 zu innergemeinschaftlichen Lieferungen in weiten Teilen überarbeiten, da der BFH in mehreren Entscheidungen die bestehende Verwaltungsauffassung als rechtswidrig bezeichnet hat.

Siehe:
- BFH, Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06
- BFH, Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08

zur Suche nach Steuer-Urteilen