Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.04.2013
Aktenzeichen: 16 K 922/12 L

Schlagzeile:

"Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitslohn, betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsförderung, Personalentwicklungsprogramm, Sensibilisierungswoche, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Ein Unternehmen bot seinen Mitarbeitern im Rahmen eines sog. Demografieprojekts ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche) an. Das Unternehmen bat das Finanzamt um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung der Kosten für die Teilnahme an diesem Seminar, die sich pro Mitarbeiter auf ca. 1.300 € (abzüglich Krankenkassenzuschüsse) beliefen.
Das Finanzamt war der Auffassung, dass es sich um Arbeitslohn handele, wobei der Freibetrag für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von 500 € abgezogen werden könne. Dagegen wendete sich das klagende Unternehmen und machte geltend, die angebotene Maßnahme liege ganz überwiegend in seinem eigenen Interesse, so dass es am Entlohnungscharakter fehle.

Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Die Zuwendung stelle Arbeitslohn dar, da es sich bei der Sensibilisierungswoche um eine allgemein-gesundheitspräventive Maßnahme handele. Dafür sprächen neben der Verwendung der Bezeichnungen "Demografieprojekt" und "Präventionsmaßnahme" im Sinne des Sozialrechts die bezweckte Vermittlung von Erkenntnissen über einen gesunden Lebensstil sowie der Inhalt des vorgelegten Wochenplans. Zudem bestehe keine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Teilnahme, sie seien vielmehr gezwungen, Fahrtkosten und Freizeit dafür aufzuwenden.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

In der BFH-Datenbank sind zu diesem Verfahren folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 28/13 (Aufnahme in die Datenbank am 19.7.2013)
Stellt die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die (freiwillige) Teilnahme der Arbeitnehmer an einer sog. Sensibilisierungswoche mit Unterbringung in einem Hotel, in der den Arbeitnehmern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms zur Sicherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers grundlegende Erkenntnisse für einen gesunden Lebensstil vermittelt werden sollen, Arbeitslohn dar, der i.H.v. 500 EUR gemäß § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 3 Nr 34; SGB 5 § 20; EStG § 42e
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 18.4.2013 (16 K 922/12 L)

zur Suche nach Steuer-Urteilen