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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2014
Aktenzeichen: II R 25/14

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2014
Aktenzeichen: 4 K 1106/13 Erb

Schlagzeile:

Keine Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks

Schlagworte:

Erbbaugrundstück, Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Wohnzwecke

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren.

Normen:
ErbStG § 13c
BGB § 95, § 535
ErbbauRG § 1, § 2
GG Art. 3 Abs. 1

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