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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 07.01.2015
Aktenzeichen: V B 102/14

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.07.2014
Aktenzeichen: 7 V 7013/14

Schlagzeile:

Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen

Schlagworte:

Privatlehrer, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Unterricht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

An der Steuerpflicht für Leistungen, die freie Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringen, bestehen im Hinblick auf die Steuerfreiheit für Unterrichtsleistungen von anerkannten Einrichtungen und Privatlehrern nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL ernstliche Zweifel.

Normen:
FGO § 69
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j

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