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Quelle:

Sächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2016
Aktenzeichen: 2 K 192/16

Schlagzeile:

Anwendung der Sachbezugsfreigrenze auf Krankenzusatzversicherungen

Schlagworte:

Arbeitgeber, Arbeitslohn, Barlohn, Freigrenze, Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Sachbezug, Sachbezugsfreigrenze

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die Gewährung von Krankenzusatzversicherungsschutz durch den Arbeitgeber ist in Höhe der geleisteten Bei¬träge — entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung(BMF, Az: IV C 5 - S 2334/13/10001) – Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann?

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 13/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Ist die Gewährung von Krankenzusatzversicherungsschutz durch den Arbeitgeber in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn (Freigrenze), wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 19; EStG § 8 Abs 2 S 11
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 16.3.2016 (2 K 192/16)

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