Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.12.2016 |
Aktenzeichen: | 1 K 1605/14 |
Schlagzeile: |
Kein Arbeitslohn bei Übernahme von Steuerberatungskosten bei Auslandsentsendungen
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Auslandsentsendung, Eigenbetriebliches Interesse, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Nettolohn, Steuerberatungskosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse, wenn ein Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarungen die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer übernimmt. Es handelt sich nicht um Arbeitslohn.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: VI R 28/17.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen hierzu gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, VI R 28/17 (Aufnahme in die Datenbank am 18.8.2017)
Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer übernimmt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1; EStG § 8; EStG § 42d
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 21.12.2016 (1 K 1605/14)