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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2018
Aktenzeichen: XI R 16/16

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.06.2016
Aktenzeichen: 8 K 337/16

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten

Schlagworte:

Besorgungsleistung, Eintrittskarten, Hotelservice, Kommision, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung i.S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. A Satz 1 UStG unterliegen.

Normen:
UStG § 3 Abs. 11, § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1
MwStSystRL Art. 28

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