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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.08.2018
Aktenzeichen: V R 37/17

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.07.2017
Aktenzeichen: 9 K 1147/16

Schlagzeile:

Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Schlagworte:

Arzt, Bereitschaftsdienst, Heilbehandlung, Humanmedizin, Notarzt, Notärztlicher Bereitschaftsdienst, Notdienst, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu er-kennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit ei-nen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicher-stellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuer-freie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c

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