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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 25.10.2018
Aktenzeichen: XI B 57/18

Schlagzeile:

Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht

Schlagworte:

Hochschulunterricht, Privatlehrer, Schulunterricht, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Unterricht

Wichtig für:

Lehrer

Kurzkommentar:

Die Steuerbefreiung für Umsätze eines Privatlehrers setzt voraus, dass die Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende dienen.

Dies ist nicht der Fall, wenn bei einer Leistung die Möglichkeit im Vordergrund steht, gemeinsam mit anderen Sport zu treiben.

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