Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.01.2019 |
Aktenzeichen: | II R 7/16 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2015 |
Aktenzeichen: | 5 K 585/14 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis
Schlagworte: |
Grunderwerbsteuer, Kaufrechtsvermächtnis, Kaufvertrag, Steuerbefreiung, Vermächtnis
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer.
2. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis.
3. Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln.
BGB § 133, § 157
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2