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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.02.2023
Aktenzeichen: 5 K 168/19

Schlagzeile:

Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt

Schlagworte:

Seeschifffahrt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermietung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, ist nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können.

Auf die Erfüllung der Voraussetzungen der § 8 Abs. 3 UStG, § 18, § 13 UStDV kommt es daneben nicht an.

Revision zugelassen

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