Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.03.2023 |
Aktenzeichen: | 13 K 2780/20 F |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen
Schlagworte: |
Anteil, Aufspaltung, SEStEG, Sonderbetriebsvermögen, Spaltung, Steuerbefreiung, Teilwertabschreibung, Umwandlung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Gewinn aus der Veräußerung der GmbH-Anteile kann trotz vorheriger Teilwertabschreibung steuerfrei sein, wenn die Anteile aus einer Aufspaltung vor Gel¬tung des SEStEG herrühren, also des ‘Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einfüh¬ung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften‘.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IV R 10/23
Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023
EStG § 3c Abs 2 ; EStG § 3 Nr 40 Buchst b ; EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 ; KStG § 8b Abs 2 ; UmwStG 2006 § 13
Haftet nach einer Aufspaltung vor Einführung des SEStEG eine vor der Umwandlungsmaßnahme auf die Anteile an der übertragenden Gesellschaft steuerwirksam vorgenommene Teilwertabschreibung den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft an mit der Folge, dass bei der späteren Veräußerung der - hier im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen - Anteile der Veräußerungsgewinn insoweit nicht steuerfrei bleibt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 14.03.2023 (13 K 2780/20 F)