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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2023
Aktenzeichen: V R 1/21

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2020
Aktenzeichen: 7 K 1492/17

Schlagzeile:

Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt

Schlagworte:

Pensionskasse, Rechtsanspruch, Rückdeckungsversicherung, Satzung, Steuerbefreiung, Unmittelbarkeit, Unterstützungskasse

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen.

2. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 Abs. 1 und 2 VAG) und ihr gleichgestellter Vereinbarungen zu beurteilen.

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3
GewStG § 3 Nr. 9
BetrAVG § 1b Abs. 3 Satz 1

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.12.2020 - 7 K 1492/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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