| Außergewöhnliche Belastung: |
| Aufwendungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung eines Hauskredits wegen Arbeitslosigkeit als außergewöhnliche Belastung |
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| Vermietung: |
| Prozesskosten aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine zu vermietende Eigentumswohnung keine Werbungskosten |
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| Gewerbebetrieb: |
| Von Vormundschaftsgerichten bestellte Berufsbetreuer erzielen gewerbliche Einkünfte |
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| Berichtigung: |
| Fehler in der Programmierung des Steuerberechnungsprogramms kann Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit rechtfertigen |
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| Kapitaleinkünfte: |
| Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Herabsetzung des Sparerfreibetrages ab dem Jahr 2000 |
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