| Außergewöhnliche Belastung: |
| Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können auch bei einer unverheirateten Frau zwangsläufig sein |
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| Außergewöhnliche Belastung: |
| Aufwendungen eines Mieters für den Anbau eines Fahrstuhls sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig |
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| Außergewöhnliche Belastung: |
| Nachweis der medizinischen Notwendigkeit von Krankheitskosten durch nachträgliches amtsärztliches Attest möglich |
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| Abfindung: |
| Zahlung einer Jubiläumszuwendung im folgenden Veranlagungszeitraum berührt Tarifbegünstigung der Hauptentschädigung nicht |
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| Abfindung: |
| Bereits im Arbeitsvertrag vereinbarte Abfindung ist tarifbegünstigt |
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