| Doppelte Haushaltsführung: |
| Keine Begrenzung der doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstellen |
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| Stille Gesellschaft: |
| An den typisch stillen Gesellschafter gezahlte Gewinnanteile bei privater Verwendung der Einlage nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig |
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| Betriebsprüfung: |
| Trotz Unterbrechung keine neue Prüfungsanordnung erforderlich bei Fortführung einer Betriebsprüfung vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist |
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| Gewerblicher Grundstückshandel: |
| Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft kann Grundstücksveräußerung im Sinne eines gewerblichen Grundstückshandels sein |
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| Verfahrensrecht: |
| Einmaliger Fehlschlag der Zustellung eines Steuerbescheides berechtigt das Finanzamt nicht zur öffentlichen Zustellung |
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